Kosten

Sie hängen von zwei Faktoren ab:

1.- vom Streitwert ( von der Höhe des Wertes der Sache)

2.- von der Art und Anzahl der erbrachten Leistungen (Briefe; Konferenzen, Telefonate; Schriftsätze; Verhandlungen, etc. )

Für jede dieser Leistungen ist das Honorar gesetzlich genau festgelegt. Wir zeigen Ihnen gerne die entsprechenden Tabellen. So wissen Sie, welche Aufwendungen / Investitionen entstehen können. Dann haben Sie einen voraussichtlichen Kostenrahmen. Und das ist wesentlich.

Sie können auch ein Stundenhonorar vereinbaren. Die Abrechnung erfolgt dann nach Zeit – unabhängig davon, ob „nur“ ein Brief verfasst oder eine Streitverhandlung verrichtet wird.

… und wenn ein strittiges Gerichtsverfahren zu Ihren Gunsten entschieden wird, kann das Gericht auch den Gegner zum Kostenersatz an Sie verpflichten.

… und wenn Sie (für den aktuellen Bereich) rechtschutzversichert sind, kann die Versicherung die Zahlung der Kosten übernehmen.

… und wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, können Sie Verfahrenshilfe und kostenfreie Beigebung eines Anwaltes verlangen. Fragen Sie uns gegebenenfalls auch danach…

…und eine erste Rechtsberatung in der Dauer von 15 min. ist bei uns kostenfrei (bei Scheidungsberatungen kein Zeitlimit).

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