Sachverständigentätigkeit
Seit 1999 ist Dr. Reinhard Schäfer eingetragener gerichtlicher Sachverständiger für Hundekunde ( Fachgebiete 33.11 und 33.20 )
Dr. Reinhard Schäfer kann also sowohl in Gerichtsverfahren beigezogen werden, als auch über Ihren Auftrag private Befunde erheben und Gutachten erstatten.
Darunter fällt zB: Wertermittlung von Hunden, Zucht und Aufzuchtkosten, Fragen der korrekten artgerechten Hundehaltung, Hundeerziehung und Hundezucht, richtige Verwahrung, Listenhundeproblematik, richtige jagdliche Verwendung, kurz: alle Fragen rund um das Zusammensein mit dem Hund – mit Ausnahme der Fragen, die in das Fachgebiet der Veterenärmedizin fallen.